3.1 Grammatik / Verneinungen
•In der Lautsprache erfolgt die Verneinung von Vollverben durch
Ergänzung des Wortes „nicht/kein“. Beispiel Ich schreibe nicht =drei Gebärden (ich + schreiben + nicht) •In DGS werden Modalverben bei einer Verneinung „verschleift“. Durch Verschleifung erfolgt die Verneinung bei Modalverben in einer Gebärde: Bsp.: „kann + nicht“ wird quasi zu „kannicht“ •Ergänzung und Unterstützung erfolgen durch entsprechende Mimik, z.B. Kopfschütteln, ablehnende Handbewegungen |
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3.2 Wortschatz / Reisevokabular
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3.3 Gehörlosenkultur / die Begriffe "Gehörlose" und "Hörgeschädigte
Die Begriffe „gehörlos" und „hörgeschädigt" werden in der Gesellschaft oft synonym verwendet. Der Begriff "hörgeschädigt" wird meist für Menschen verwendet, die einen Hörverlust haben, der auf einer audiologischen Tatsache beruht. Selbst wenn eine Person zum Beispiel auf einem Ohr altersbedingt einen leichten Hörverlust hat, wird sie als hörgeschädigt bezeichnet.
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3.4 Wortschatz / Tage
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3.5 Wortschatz / Länder
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3.6 Gehörlosenkultur / Identitätsbegriff
Gehörlose und Menschen, die mit einer Hörschädigung aufgewachsen sind unterscheiden zwischen verschiedenen Bezeichnungen: schwerhörig, taub, gehörlos, CI usw. Die hörende Gesellschaft leider aufgrund des mangelnden Hintergrundwissens nicht.
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